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Ihre Sicherheit ist unsere Verpflichtung

FAQ

Auf dieser Seite findest du alle Antworten auf deine Fragen rund um das Thema Sicherheit. Dabei geht es ganz allgemein um Sicherheitsdienste, aber auch um Spezielleres wie etwa die Bewacher-ID oder die Karrieremöglichkeiten im Bereich Sicherheit.

Falls dir die passende Antwort fehlt, kannst du uns gerne auch persönlich kontaktieren.

Die Kosten für einen Sicherheitsdienst hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Umfang und Art der Dienstleistung sowie die sich daraus ergebene Anzahl der Sicherheitskräfte.

Ein individuelles abgestimmtes Angebot kann Ihnen hierzu Klarheit geben.

Jeder professionelle Sicherheitsdienst erfüllt nachfolgende Voraussetzungen:

  • die behördliche Erlaubnis (Bewachungserlaubnis)
  • der Nachweis einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO des Geschäftsführers
  • eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung
  • Zertifizierung nach DIN 9001 für Sicherheitsdienstleister
  • Alle eingesetzten Mitarbeiter sind im Bewacherregister gemeldet

Jeder professionelle Sicherheitsdienst erfüllt nachfolgende Voraussetzungen:

  • die behördliche Erlaubnis (Bewachungserlaubnis)
  • der Nachweis einer Sachkundeprüfung nach §34a GewO des Geschäftsführers
  • eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung
  • Zertifizierung nach DIN 9001 für Sicherheitsdienstleister
  • Alle eingesetzten Mitarbeiter sind im Bewacherregister gemeldet

Jeder Sicherheitsdienst ist dazu verpflichtet, die von ihm eingesetzten Mitarbeiter im Bewacherregister anzumelden.

Das Bewacherregister erfasst dazu Personendaten, Meldeanschrift, Ausweisdokument, Qualifikation und Zuverlässigkeit von Mitarbeitern (m/w/d) in der Sicherheitsbranche.

Jeder gemeldeter Mitarbeiter erhält dann eine eigene Bewacher-ID.

Die Bewacher-ID ist eine 7-stellige Zahl, die jeder Mitarbeiter im Sicherheitsdienst erhält, sobald er über das Bewacherregister erfasst und genehmigt ist.

  • Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach §34a der GewO bei der IHK
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Einwandfreies Führungszeugnis
  • Belastbarkeit
  • Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • Souveränes Auftreten
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Grundsätzlich stehen Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes die gleichen Rechte zu, wie jedem Bürger: das Jedermannsrecht (vorläufige Festnahme bei dringendem Tatverdacht), sowie das Recht auf Notwehr und Notstand.

Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes dürfen keine hoheitlichen Aufgaben ausführen, wie sie die Polizei ausüben kann.

Rechtliche Grundlagen für die Arbeit von Sicherheitsdienstmitarbeitern sind § 34a Gewerbeordnung (GewO), die Bewachungsverordnung (BewachV) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23

Jedes Wach- und Sicherheitsunternehmen ist an den jeweiligen gültigen Tarifvertrag seines Bundeslandes verpflichtend gebunden.

Der Mitarbeiter erhält einen Stundenlohn, der sich nach der jeweiligen Tarifgruppe richtet, in der der Mitarbeiter eingesetzt wird.